Das neue Programm für die Evangelische Erwachsenenbildung ist online und steht hier zum Download bereit. In gedruckter Form liegt das Heft wie gewohnt an den bekannten Ausgabestellen aus.
Das Brandenburgische Weiterbildungsgesetz fördert unter anderem die Vermittlung der allgemeinen, kulturellen und politischen Bildung. Die Arbeitsstelle für Evangelische Erwachsenenbildung im Landkreis Teltow-Fläming ist im Sinne dieses
Gesetzes als Bildungseinrichtung anerkannt.
Unsere Lernangebote beziehen sich vor allem auf Fragen der Lebensgestaltung, auf Fragen nach Sinn und Werten, auf theologisch-anthropologische Themen sowie auf Inhalte kultureller und politischer Bildung.
Der Evangelischen Erwachsenenbildung ist es ein wichtiges Anliegen, eigene Traditionen mit aktuellen Fragen zu verknüpfen. Wir bieten ein Forum, wo wir mit anderen Menschen über Lebensformen, Kulturen und Weltanschauungen ins Gespräch kommen können.
Alle unsere Veranstaltungen sind öffentlich und richten sich mit ihrem Angebot an alle Interessierten – unabhängig davon, ob sie einer Religion angehören oder nicht.
Wir freuen uns darauf, Sie zu unseren Veranstaltungen zu begrüßen.
Organisatorischer Hinweis (Stand November 2021):
Wir planen unsere Veranstaltungen teilweise sehr lange im Voraus und machen die Angaben zu Datum, Uhrzeit, Ort usw. nach bestem Wissen und Gewissen. Dennoch kann es vorkommen, dass sich Änderungen ergeben.
Bitte informieren Sie sich deshalb kurzfristig unter den angegebenen Kontaktdaten der Ansprechpartner*innen vor Ort, ob unsere Veranstaltung so stattfindet wie geplant!
In der Durchführung unterliegen wir als anerkannte Weiterbildungseinrichtung in freier Trägerschaft der „SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“, deren aktuelle Fassung Sie dem Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (https://bravors.brandenburg.de/de/veroeffentlichungsblaetter_chronologisch/) entnehmen können. Darin sind z. B. allgemeine und spezielle Hygiene- und Abstandsregeln und die Vorgaben zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und Führen von Kontaktnachweisen sowie der Gewährung von Zutritt beschrieben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!